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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen §§ 217 - 232
Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften §§ 192-232
Bemerkung
Anträge auf gerichtliche Entscheidung haben in den Fällen des § 224 BauGB abweichend vom Regelfall, keine aufschiebende Wirkung.
Informationen zum Thema
BauGB(III) § 224 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __224.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 047 Umlegungsbeschluss
00 BauGB(I) § 071 In-Kraft-Treten des Umlegungsplans
00 BauGB(I) § 077 Vorzeitige Besitzeinweisung
00 BauGB(I) § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung
00 BauGB(II) § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot
00 VwGO Teil II 08. Abschnitt Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen §§ 068-080b.
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00 BauGB(III) Dritter Teil Verfahren vor den Kammern Senaten für Baulandsachen §§ 217-232