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Titel
Thema
§ 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen
Erster Teil Überleitungsvorschriften §§ 233 – 245c
Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften §§ 233-247
Bemerkung
Vor dem 20.07.2004 eingeleitete und durchgeführte Maßnahmen zum Stadtumbau und zur Sozialen Stadt gelten als Maßnahmen nach den ab dem 20.07.2004 geltenden Vorschriften
Informationen zum Thema
00 BauGB(IV) § 245 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __245.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(II) § 164b Verwaltungsvereinbarung
00 BauGB(II) § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme
00 BauGB(II) § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt
00 GG Art 104a Ausgabenverteilung Finanzhilfen des Bundes
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