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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
09 Bayern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(IV)-

Thema

§ 247  Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland 
Zweiter Teil  Schlussvorschriften §§ 246 - 249
Viertes Kapitel  Überleitungs- und Schlussvorschriften §§ 233-249 

Bemerkung

§ 247 enthält für die Aufstellung Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach diesem Gesetzbuch  Sonderregelungen, damit Berlin zügig seine neuen städtebaulichen Aufgaben als Hauptstadt erfüllen kann

Informationen zum Thema

00 BauGB(IV) § 247 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __247.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(II) § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen


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00 BauGB(IV) Zweiter Teil Schlussvorschriften §§ 246-249

00 BauGB(IV) Viertes Kapitel Überleitungs- und  Schlussvorschriften §§ 233-249