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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
09 Bayern
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(IV)-
Thema
§ 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland
Zweiter Teil Schlussvorschriften §§ 246 - 249
Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften §§ 233-249
Bemerkung
§ 247 enthält für die Aufstellung Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach diesem Gesetzbuch Sonderregelungen, damit Berlin zügig seine neuen städtebaulichen Aufgaben als Hauptstadt erfüllen kann
Informationen zum Thema
00 BauGB(IV) § 247 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __247.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(II) § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
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00 BauGB(IV) Zweiter Teil Schlussvorschriften §§ 246-249
00 BauGB(IV) Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften §§ 233-249