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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
09 Bayern
FNA 00 213-1-2
Rechtsstand

Titel

00 Baunutzungsverordnung(1990) -BauNVO1990-

Thema

§ 02  Kleinsiedlungsgebiete
Erster Abschnitt   Art der baulichen Nutzung §§ 01-15

Bemerkung

Kleinsiedlungen sind  geprägt durch Wohnnutzungen, landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe und Gartenbaubetriebe. Der Versorgung des Gebiets dienende Betriebe sind zulässig, müssen aber ein städtebaulich unter-geordnetes Gewicht haben.

Alternativbegriffe:

Informationen zum Thema

00 BauNVO1990 § 02 > <link http: bundesrecht.juris.de baunvo __2.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 031 Ausnahmen und Befreiungen

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00 BauNVO1990 Eraster Abschnitt Art der baulichen Nutzung §§ 01 -15


Synopse
00 BauNVO1962 § 02 Kleinsiedlungsgebiete

00 BauNVO1968 § 02 Kleinsiedlungsgebiete

00 BauNVO1977 § 02 Kleinsiedlungsgebiete