Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
09 Bayern
FNA 00 213-1-2
Rechtsstand
Titel
00 Baunutzungsverordnung(1990) -BauNVO1990-
Thema
§ 02 Kleinsiedlungsgebiete
Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung §§ 01-15
Bemerkung
Kleinsiedlungen sind geprägt durch Wohnnutzungen, landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe und Gartenbaubetriebe. Der Versorgung des Gebiets dienende Betriebe sind zulässig, müssen aber ein städtebaulich unter-geordnetes Gewicht haben.
Alternativbegriffe:
Informationen zum Thema
00 BauNVO1990 § 02 > <link http: bundesrecht.juris.de baunvo __2.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 031 Ausnahmen und Befreiungen
Zurück
00 BauNVO1990 Eraster Abschnitt Art der baulichen Nutzung §§ 01 -15
Synopse
00 BauNVO1962 § 02 Kleinsiedlungsgebiete
00 BauNVO1968 § 02 Kleinsiedlungsgebiete
00 BauNVO1977 § 02 Kleinsiedlungsgebiete