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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
09 Bayern
FNA 00 213-1-2
Rechtsstand
Titel
00 Baunutzungsverordnung(1990) -BauNVO1990-
Thema
§ 04 Allgemeine Wohngebiete
Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung §§ 01-15
Bemerkung
In allgemeinen Wohngebieten (WA-Gebieten) sind Wohnungen und der Wohnnutzung dienende Einrichtungen zulässig Das Wohnen hat als Hauptnutzungsart Vorrang. Andere ergänzende Nutzungen sind zulässig, soweit sie sich dem Wohnen unterordnen
Informationen zum Thema
00 BauNVO1990 § 04 > <link http: bundesrecht.juris.de baunvo __4.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 031 Ausnahmen und Befreiungen
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00 BauNVO1990 Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung §§ 01 -15
Synopse
00 BauNVO1962 § 04 Allgemeine Wohngebiete
00 BauNVO1968 § 04 Allgemeine Wohngebiete
00 BauNVO1977 § 04 Allgemeine Wohngebiete