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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
09 Bayern
FNA 00 213-1-2
Rechtsstand

Titel

00 Baunutzungsverordnung(1990) -BauNVO1990-

Thema

§ 04  Allgemeine Wohngebiete
Erster Abschnitt   Art der baulichen Nutzung §§ 01-15

Bemerkung

In allgemeinen Wohngebieten (WA-Gebieten) sind Wohnungen und der Wohnnutzung dienende Einrichtungen zulässig Das Wohnen hat als Hauptnutzungsart Vorrang. Andere ergänzende Nutzungen sind zulässig, soweit sie sich dem Wohnen unterordnen

Informationen zum Thema

00 BauNVO1990 § 04 > <link http: bundesrecht.juris.de baunvo __4.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 031 Ausnahmen und Befreiungen

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00 BauNVO1990 Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung §§ 01 -15


Synopse
00 BauNVO1962 § 04 Allgemeine Wohngebiete

00 BauNVO1968 § 04 Allgemeine Wohngebiete

00 BauNVO1977 § 04 Allgemeine Wohngebiete