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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
09 Bayern
FNA 00 213-1-2
Rechtsstand

Titel

00 Baunutzungsverordnung(1990) -BauNVO1990-

Thema

§ 22  Bauweise
Dritter Abschnitt   Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche §§ 22-23

Bemerkung

Als reguläre Bauweise ist die offene oder geschlossene Bauweise vorgesehen Die offene Bebauung ist durch Grenzabstände nach beiden Seiten gekennzeichnet. Die Tiefe des Grenzabstands ergibt sich aus den Abstandsflächenregelungen der Bauordnungen. Bei geschlossener Bauweise müssen die Gebäude  an den seitlichen Grundstücksgrenzen angebaut werden.

Informationen zum Thema

00 BauNVO1990 § 22  > <link http: bundesrecht.juris.de baunvo __22.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

Beispiele Land...
...LBO § 06 Abstandsflächen, Abstände
...LBO § 80 Baulasten, Baulastenverzeichnis
...LBO § 72 Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn

00 BauGB(I) § 031 Ausnahmen und Befreiung


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00 BauNVO1990 Dritter Abschnitt Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche §§ 22 und 23


Synopse
00 BauNVO1962 § 22 Bauweise

00 BauNVO1968 § 22 Bauweise

00 BauNVO1977 § 22 Bauweise