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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Erster Teil    Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel   Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sollen Substanz- oder Funktionsschwächen eines Gebiets durch die Bündelung von Einzelmaßnahmen behoben werden. Die §§ 136 - 164b enthalten nicht-abschließende Sonderregelungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Daneben finden auch die Bestimmungen des allgemeinen Städtebaurechts Anwendung, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 1. Teil  > online

12 Erlass 213-8 Städtebauförderrichtlinie StBauFR MV > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) Erster Teil Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ 136-139

00 BauGB(II) Erster Teil Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151

00 BauGB(II) Erster Teil Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften                                                                         §§ 152-156a

00 BauGB(II) Erster Teil Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte
                                                                       §§ 157-161

00 BauGB(II) Erster Teil Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung §§ 162-164

00 BauGB(iII) Erster Teil Sechster Abschnitt Städtebauförderung §§ 164a-164


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