Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Siebter Teil   Sozialplan und Härteausgleich §§ 180 - 181
Zweites Kapitel  Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Suche:-
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaß-nahmen sind auch die sozialen Auswirkungen auf die Betroffenen zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung wird nicht durch die Aufstellung eines Sozialplans entbehrlich; der Sozialplan soll die ggf. trotzdem  entstehenden Auswirkungen mildern.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 7. Teil > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 180 Sozialplan

00 BauGB(II) § 181 Härteausgleich


Zurück
00 BauGB(I) Zweites Kapitel §§ 136-191 Besonderes Städtebaurecht