Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12 2130-10
Rechtsstand

Titel

12 Landesbauordnung -LBauOMV-

Thema

Nr. 05 Gebäude mit Räumen, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen und einzeln eine Grundfläche von mehr als 400 m2 haben
§ 02 Begriffe Abs. 4 Sonderbauten Nr. 01-18
Teil 1  Allgemeine Vorschriften §§ 01-03

Bemerkung

Suche: Bürogebäude Verwaltungsgebäude

Informationen zum Thema

12 LBauOMV § 02 > online