Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12 2130-10
Rechtsstand

Titel

12 Landesbauordnung -LBauOMV-

Thema

Nr.09  Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zwecke der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist, wenn die Nutzungseinheiten
> einzeln für mehr als acht Personen- oder
> für Personen mit Intensivpflegebedarf bestinmmt sind-oder
> einen gemeinsamen Rettungsweg haben und für insgesamt mehr als 12 Personen  bestimmt sind.

in
§ 02 Begriffe Abs. 4 Sonderbauten Nr. 01-18
Teil 1  Allgemeine Vorschriften §§ 01-03

Bemerkung

Suche: Krankenhäuser Heime Pflegeheime

Informationen zum Thema

12 LBauOMV § 02 > online