Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz![](fileadmin/templates/img/kompass.gif)
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12 2130-10
Rechtsstand
Titel
12 Landesbauordnung -LBauOMV-
Thema
Nr.09 Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zwecke der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist, wenn die Nutzungseinheiten
> einzeln für mehr als acht Personen- oder
> für Personen mit Intensivpflegebedarf bestinmmt sind-oder
> einen gemeinsamen Rettungsweg haben und für insgesamt mehr als 12 Personen bestimmt sind.
in
§ 02 Begriffe Abs. 4 Sonderbauten Nr. 01-18
Teil 1 Allgemeine Vorschriften §§ 01-03
Bemerkung
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Informationen zum Thema
12 LBauOMV § 02 > online