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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12
Rechtsstand

Titel

12 Städte Landkreise Gemeinden Ämter

Thema

Landkreis Rostock

Bemerkung

Die Landrätinnen oder Landräte der Kreise und Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister der kreisfreien Städte sind untere Bauaufsichtsbehörde. Die Städte und Gemeinden sind zuständig für die Bebauungsplanung

Informationen zum Thema

Landkreis Rostock Dienstleistungen >online

 

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