Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12
Rechtsstand
Titel
12Städte Landkreise Gemeinden Ämter
Thema
Stadt Schwerin
Bemerkung
Die Landrätinnen oder Landräte der Kreise und Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister der kreisfreien Städte sind untere Bauaufsichtsbehörde