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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 15 Aufzüge und Aufzugsanlagen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Ab einer bestimmten Höhe müssen Gebäude Aufzüge haben. Neben dieser Forderung beschränkt sich die LBO in ihren Anforderungen im wesentlichen auf den baulichen Teil einer Aufzugsanlage. Für den maschinentechnischen Teil sind spezielle, auf der Grundlage der Gewerbeordnung bzw. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes erlassene Vorschriften einschlägig. Aufzüge sind keine Rettungswege; sie ersetzen nicht notwendige Treppen.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
12 LBauOMV § 02 Begriffe
12 LBauOMV § 39 Aufzuge
00 Aufzugsverordnung 12.GPSGV.
12 LBauOMV § 50 Barrierefreies Bauen
12 LBauOMV Teil 3 Abschnitt 6 Technische Gebäudeausrüstung §§ 39-46
12 VStättVO § 20 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder und Alarmzentrale Brandfallsteuerung der Aufzüge
12 BstättVOMV § 09 Alarmierungseinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Brandfallsteuerung von Aufzügen
12 TO II 17 Anforderungen an haustechnische Anlagen und Einrichtungen
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12 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29