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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12
Rechtsstand

Titel

12 Themenordner TO

Thema

TO II 16 Anforderungen an den Brandschutz von Bauteilen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Rettungswege erfüllen ihren Zweck nur, wenn für eine gewisse Zeit die Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet und das Eindringen von Feuer und Rauch in Rettungswege verhindert wird. Je nach Funktion der einzelnen Bauteile sind entsprechende Mindestanforderungen zu erfüllen, die auch der Vermeidung einer Brandausbreitung auf andere Gebäude und Gebäudeteile dienen.

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