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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 16 Anforderungen an den Brandschutz von Bauteilen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Rettungswege erfüllen ihren Zweck nur, wenn für eine gewisse Zeit die Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet und das Eindringen von Feuer und Rauch in Rettungswege verhindert wird. Je nach Funktion der einzelnen Bauteile sind entsprechende Mindestanforderungen zu erfüllen, die auch der Vermeidung einer Brandausbreitung auf andere Gebäude und Gebäudeteile dienen.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
12 LBauOMV § 02 Begriffe
12 LBauOMV § 14 Brandschutz
12 LBauOMV Teil 3 Abschnitt 4 Wände Decken Dächer §§ 26-32
12 LBauOMV § 42 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung
12 BstättVOMV § 04 Tragende Wände, Stützen, Decken.
12 VStättVO Teil 2 Abschnitt 1 Bauteile und Baustoffe §§ 03-05
12 VkVO Zweiter Abschnitt Bauvorschriften §§ 03-23
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12 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29