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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
TO II 24 Bauprodukte Bauarten
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Die Vorschriften über die Verwendung von Bauprodukten und Bauarten basieren auf Europäischem Recht. Sie unterteilen Bauprodukte und Bauarten im wesentlichen in solche, deren Verwendung technischen Regeln entsprechen oder die nach den Vorschriften des Bauproduktengesetzes gehandelt werden dürfen, und in solche, für die eine bauaufsichtliche Zulassung, ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
12 LBauOMV § 02 Abs 10 Bauart.
12 LBauOMV § 03 Abs 2 Verwendung von Bauprodukten und Bauarten
.
12 LBauOMV Teil 3 Abschnitt 3 Bauprodukte Bauarten §§ 17-25
.
12 LBauOMV § 55 Unternehmer
.
12 LBauOMV § 69 Behandlung des Bauantrages
12 LBauOMV § 78 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
12 LBauOMV § 81 Bauüberwachung.
12 Bauprodukte- und Bauartenverordnung -BauPAVO M-V-
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12 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29