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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12
Rechtsstand

Titel

12 Themengruppen TG

Thema

TO II 25 Bautechnische Nachweise 
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Wesentliche Mittel zur Erfüllung der Grundanforderungen nach § 3 Abs.2 LBauO-MV  ausreichende Standsicherheit und ausreichender Wärme-  und Schallschutz - sind technische Regeln. Die entsprechenden Vorschriften der LBauOMV allein reichen dafür nicht aus; sie enthalten darüber keine konkreten Anforderungen. Vorrangig kommen solche technischen Regeln zur Anwendung, die nach § 3 Abs.3 LBauOMV als  Technischen Baubestimmungen eingeführt worden sind. Grundsätzlich unterliegen die entsprechenden Nachweise der Prüfungspflicht durch die Bauaufsichtsbehörden bzw. durch dafür privilegierten Ingenieurbüros. Bei bestimmten baulichen Anlagen entfällt diese Pflicht.

Informationen zum Thema

12 Technische Baubestimmungen  > online