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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TG III 01 Am Bau Beteiligte und Bauaufsichtsbehörden
TG III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06
Bemerkung
Das Bauordnungsrecht und das Arbeitsschutzrecht verpflichten den Bauherrn zur Bestellung von Personen, die geeignet und befugt sind, das Vorhaben nach Sachkunde und Erfahrung vorzubereiten, auszuführen und zu überwachen, sowie Erklärungen abzugeben und Bescheinigungen auszustellen. Beteiligte sind ggf auch die angrenzenden Nachbarn sowie die zuständige Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
12 LBauOMV Teil 4 Die am Bau Beteiligten §§ 52-56.
12 LBauOMV § 25 Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen
12 LBauOMV § 57 Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden
12 LBauOMV § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden
12 LBauOMV § 70 Beteiligung der Nachbarn
12 LBauOMV § 82 Bauzustandsanzeigen , Aufnahme der Nutzung
12 Prüfingenieur- Prüfsachverständigenverordnung PPVO M-V-
00 BauStellV § 03 Koordinierung
00 BauStellV § 04 Beauftragung
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12 TG III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06