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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12
Rechtsstand

Titel

12 Themengruppen TG

Thema

TG III 03 Baustelle und Baubeginn
TG III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06

Bemerkung

Mit der Tätigkeit auf Baustellen sind erhebliche Gefahren auch für unbeteiligte Personen verbunden. Die Vorschriften über Baustellen dienen dazu, Gefahren und unzumutbare Belästigungen zu vermeiden und darüber hinaus die ebenfalls gefährdete Umwelt, insbesondere die Vegetation und Gewässer zu schützen. Entsprechende Vorkehrungen müssen vor Baubeginn organisiert bzw. abgeschlossen sein. Der Baubeginn selbst ist neben der ggf. erforderlichen Genehmigung an der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen