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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
TO III 06 Bestehende bauliche Anlagen
TO III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06
Bemerkung
Auch nach Fertigstellung unterliegt die bauliche Anlage weiterhin den baurechtlichen Vorschriften. Neben der erforderlichen Instandhaltung und Nutzung unter Beachtung der Vorschriften können auch nachträgliche Anforderungen von der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden, soweit dies das öffentliche Interesse erforderlich macht.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
12 LBauOMV § 52 Grundpflichten
12 LBauOMV § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden
12 LBauOMV § 08 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze
12 LBauOMV § 49 Stellplätze, Garagen
12 Denkmalschutzgesetz -DSchG M-V-
00 BGB Buch 3 Sachenrecht §§ 0854-1296
00 BewG Zweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften §§ 017-203
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12 TO III Ausführung von Bauvorhaben 01-06