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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12
Rechtsstand

Titel

12 Themenordner TO

Thema

TO III 06 Bestehende bauliche Anlagen
TO III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06

Bemerkung

Auch nach Fertigstellung unterliegt die bauliche Anlage weiterhin den baurechtlichen Vorschriften. Neben der erforderlichen Instandhaltung und Nutzung unter Beachtung der Vorschriften können auch nachträgliche Anforderungen von der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden, soweit dies das öffentliche Interesse erforderlich macht.

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