13  Amtliche und andere Publikationen für Gesetze, Verordnungen, Satzungen
sowie Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Erlasse


Bundesgesetze und Bundesverordnungen werden im Bundesgesetzblatt – BGBl – Teil-I-veröffentlicht. Die „ Verkündung“ im BGBl ist Voraussetzung für das Inkrafttreten der Gesetze und Verordnungen. Verwaltungsvorschriften des Bundes werden im Bundesanzeiger oder in gemeinsamen Ministerialblättern der beteiligten Ministerien veröffentlicht oder in Verkündigungsblättern der einzelnen Ministerien. Herausgeber für Bundesgesetzblatt und für Bundesanzeiger ist das Bundesjustizministerium.

Landesgesetze und Landesverordnungen werden in  Gesetz- und Verordnungsblättern - GVOBl - vergleichbar dem BGBl - veröffentlicht. Auch hier ist die „Verkündung“ im GVOBL Voraussetzung für das Inkrafttreten der Vorschriften. Erlasse, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften werden, sofern ihre Veröffentlichung erfolgen soll, im Amtsblatt des Landes bekannt gegeben. Die Herausgabe ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Technische Baubestimmungen werden als Richtlinien in den Amtsblättern der Bundesländer bekannt gegeben. Technische Regeln, die keine Technischen Baubestimmungen sind, werden in den eigenen Bekanntmachungsorganen der privaten Regelgeber, wie das DIN, veröffentlicht.

Die Bekanntgabe von Satzungen erfolgt je nach Größe der Gemeinde

    in einem amtlichen Bekanntmachungsblatt  – oder durch

    Abdruck in einer dafür privilegierten Tageszeitung  - oder durch

    Aushang an Bekanntmachungstafeln

Das Inkrafttreten der Satzungen gilt nach Ablauf der Bekanntmachungen als „bewirkt“.

Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft werden im Amtsblatt der EG veröffentlicht; es erscheint in allen Amtssprachen der EG. EG-Richtlinien werden im Rahmen ihrer Umsetzung in nationale bzw. in deutsche Gesetze, so wie andere Gesetze und Verordnungen des Bundes veröffentlicht, also im BGBl Teil 1. Auf EG-Verordnungen, die unmittelbar in den EG- Mitgliedstaaten anzuwenden sind, wird im BGBl Teil 1 hinge-wiesen

Selbstverständlich sind Vorschriften in allen Fachbuchhandlungen und in anderen grö-ßeren Buchhandlungen in den verschiedensten Ausgabenformen erhältlich. Auch im Internet werden Vorschriften von verschiedenen Online – Diensten und teilweise von den Ländern direkt angeboten. Ob im Buchhandel oder im Internet, wichtig ist darauf zu achten, dass die Vorschriften mit den jeweiligen Daten der Veröffentlichung im BGBl oder im GVOBl versehen sind, um den aktuellen Stand der Vorschriften feststellen zu können.

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