- 00 Bund
- 01 Schleswig-Holstein
- 02 Hansestadt Hamburg
- 12 Mecklenburg-Vorpommern
- 03 Niedersachsen
- Einführung in das öffentliche Baurecht
- Auf den Punkt gebracht
- Sinn und Zweck von Vorschriften: Ausgleich der Interessen
- Teilbereiche des öffentlichen Baurechts
- Kernfragen im öffentlichen Baurecht und Antwortgebung
- Die grundlegenden Regelwerke des öffentlichen Baurechts (ohne Baunebenrecht)
- Europäisches Gemeinschaftsrecht
- Vorschriftenarten
- Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften
- Sachlicher Geltungsbereich der gesetzlichen Regelwerke
- Am Bau Beteiligte und ihre Funktionen
- Aufgaben der Behörden (und was nicht deren Aufgabe ist)
- Verwaltungsverfahrensvorschriften
- Zusammenfassung mit Ergänzungen
- Amtliche und andere Publikationen für Gesetze, Verordnungen und Satzungen sowie Verwaltungsvorschriften, Richtlinien u. a
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5 Europäisches Gemeinschaftsrecht
Wie in andere Rechtsbereiche, greift das Europäische Gemeinschaftsrecht zunehmend auch in das Baurecht ein. Bei der europäischen Rechtsetzung ist zu unterscheiden zwischen EG-Verordnungen und EG-Richtlinien. EG-Verordnungen wenden sich unmittelbar an die Bürger der Mitgliedstaaten; sie sind wie nationale Gesetze direkt geltendes Recht, sie gehen dem nationalen Recht vor. EG-Richtlinien sind dagegen in einer be-stimmten Frist in nationales Recht umzusetzen. Beispiele im Bauwesen sind das Bauproduktengesetz für die Verwendung von Bauprodukten und die Baustellenverordnung für Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen.
