5 Europäisches Gemeinschaftsrecht
Wie in andere Rechtsbereiche, greift das Europäische Gemeinschaftsrecht zunehmend auch in das Baurecht ein. Bei der europäischen Rechtsetzung ist zu unterscheiden zwischen EG-Verordnungen und EG-Richtlinien. EG-Verordnungen wenden sich unmittelbar an die Bürger der Mitgliedstaaten; sie sind wie nationale Gesetze direkt geltendes Recht, sie gehen dem nationalen Recht vor. EG-Richtlinien sind dagegen in einer be-stimmten Frist in nationales Recht umzusetzen. Beispiele im Bauwesen sind das Bauproduktengesetz für die Verwendung von Bauprodukten und die Baustellenverordnung für Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen.