6 Vorschriftenarten
Die gesetzlichen Regelungen enthalten zwei Arten von Vorschriften.
Materiell-rechtliche Vorschriften bilden den Kern dessen, worauf es bei der Erfüllung der gesetzlichen Ziele ankommt. Sie konkretisieren die Anforderungen durch Maßangaben z.B. für die lichte Höhe von Aufenthaltsräumen oder durch Berechnungsgrundlagen z.B. zur Berechnung der bebaubaren Fläche auf dem Grundstück. Materiell-rechtliche Vorschriften sind unabhängig von dem für den Einzelfall vorgeschriebenen Verfahren von allen am Bau Beteiligten zu beachten und einzuhalten.
Verfahrensvorschriften regeln die Verfahren, mit deren Hilfe insbesondere die Behörden ihre Aufgaben erfüllen können. Sie geben den Bauaufsichtsbehörden das Recht oder sie verpflichten sie dazu, in das Baugeschehen von der Planung bis zur Nutzung im öffentlichen Interesse einzugreifen, z.B. durch Genehmigungsvorbehalte vor Baubeginn und durch Überwachungsrechte während der Bauausführung.
Verfahrensvorschriften enthalten auch die Möglichkeit, zugunsten von Bauvorhaben Abweichungen von Vorschriften als sogenannte Ausnahmen oder Befreiungen zuzulassen. Ein für das Baugeschehen wichtiges rechtliches Instrument für Alternativlösungen bei der Erfüllung der Vorschriftenziele bzw. zur Anpassung an eine vom Bauherrn nicht abänderbare Situation, die das Vorhaben trotz grundsätzlicher Zulässigkeit behindern oder verhindern würde (Härtefallregelung), oder zur Anpassung an den Stand der Technik, der in der Regel dem Stand der Gesetzgebung vorauseilt. Wirtschaftliche Gründe spielen dabei allerdings keine Rolle.