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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Schleswig-Holstein
FNA 00 7108-34
Rechtsstand 22.12.2020

Titel

00 Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-

Thema

Bekanntmachung

Bemerkung

Suche: Arbeitsstätten Betriebe Arbeitssicherheit

Die Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 ist am 25. August 2004 durch die Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 ersetzt worden. Gemäß § 8 Abs. 2 der neuen Arbeitsstättenverordnung gelten die bisher im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung bzw. Bekanntmachung entsprechender neuer Regelungen fort, längstens jedoch sechs Jahre nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung.
Dabei ist zu beachten: Gemäß Anhang 1 zu  § 03 Abs. 1 gelten die (nachstehenden) Anforderungen in allen Fällen, in denen die Eigenschaften der Arbeitsstätte oder die Tätigkeit, die Umstände oder die Gefahr dies erfordern  Andere Rechtsvorschriften, insbesondere des Bauordnungsrechts, bleiben unberührt

Informationen zum Thema

00 ArbStättV Bekanntmachung > online

00 Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR > online

00 Leitlinien zur ArbeitsstättenVO  > online

EU -Recht > online

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Zugehörige und ergänzende Themen