Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Sachgebietsordner SGO 01-05
Bemerkung
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Die sachgebietliche Gliederung ist eine Ergänzung der Liste der Gesetze und Verordnungen. Sie bietet unabhängig von den themenbezogenen Verknüpfungen der einzelnen Dokumente einen Überblick über die bei allgemeiner Betrachtung im sachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerke für Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben. Mehrfachbennungen einzelner Regelwerke sind i gewollt.
Hinweise:
> Zuständigkeitsregelungen sind in den entsprechenden Gesetzen / Verordnungen enthalten
> Länderkennung: 00 = Bund 01 = Land S.-H.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
01Sachgebietsordner SGO 1 Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtspflege, Zivil- und Strafrecht
Regelungen, die das Baurecht bzw. dessen Anwendung berühren, jedoch ohne direkte Einwirkung auf Planung und Durchführung baulicher Anlagen
01Sachgebietsordner SGO 2 Öffentliches Baurecht
Unmittelbar anzuwendendes Recht , welches bestimmt, „Ob“ und „Was“ gebaut werden darf und „Wie“ gebaut werden muss
01Sachgebietsordner SGO 3 Bau-Neben-Recht
Regelungen mit eigenen Zielen, die jedoch auf Planung und Durchführung baulicher Anlagen einwirken
01Sachgebietsordner SGO 4 Organisation, Verwaltung, Sicherheit, Ordnung
Regelungen zur Aufgabenstellung und Organisation der Verwaltung als Kontrollinstanz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben
01Sachgebietsordner SGB 5 Berufsaufgaben Berufsrecht
Regelungen mit Beschreibung der Berufsaufgaben und Festlegungen der Rechte und Pflicheten
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01 Vorschriftenverzeichnisse