Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand

Titel

01 Sachgebietsordner SGO

Thema

SGO 04 Verwaltung, Sicherheit, Ordnung 04.01-04.07

Bemerkung

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Das „Öffentliche Baurecht“ beinhaltet Gesetze und Verordnungen des Bundes und des jeweils zuständigen Landes. Dazu gehören Vorschriften bzw. Regelungen zur Aufgabenstellung und Organisation  der Verwaltung als Kontrollinstanz  bei  Planung und Durchführung von Bauvorhaben.

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