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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-

Thema

§ 056  Verteilungsmaßstab
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil  Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Jeder Eigentümer ist entsprechend seinem flächen- oder wertmäßigen Anteil an der Umlegungsmasse an der Verteilungsmasse zu beteiligen Der Sollanspruch beinhaltet nur einen Anspruch auf eine Zuteilung von Grund und Boden Auf den Flächen befindliche bauliche oder sonstige Anlagen bzw. Anpflanzungen werden nicht berücksichtigt, sondern können ggf. einen Anspruch auf Abfindung nach § 60 BauGB begründen.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 056  > online

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