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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-
Thema
§ 056 Verteilungsmaßstab
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Jeder Eigentümer ist entsprechend seinem flächen- oder wertmäßigen Anteil an der Umlegungsmasse an der Verteilungsmasse zu beteiligen Der Sollanspruch beinhaltet nur einen Anspruch auf eine Zuteilung von Grund und Boden Auf den Flächen befindliche bauliche oder sonstige Anlagen bzw. Anpflanzungen werden nicht berücksichtigt, sondern können ggf. einen Anspruch auf Abfindung nach § 60 BauGB begründen.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 056 > online