Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-

Thema

§ 071  In-Kraft-Treten des Umlegungsplans
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil  Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Wenn keine Rechtsmittel mehr möglich sind oder über alle Rechtsmittel bestandskräftig entschieden ist, macht die Umlegungsstelle die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans bekannt. Sie kann ihn auch teilweise vorab in Kraft setzen.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 071  > online

Zugehörige und ergänzende Themen