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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-

Thema

§ 073  Änderung des Umlegungsplans
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil  Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Der Umlegungsplan kann geändert werden, wenn er aufgrund der in § 073 BauGB genannten Umstände nicht mehr seinen Zweck erreicht. Dabei sind im Rahmen des Änderungsverfahrens  die gleichen Rechtsmittel zulässig wie bei der erstmaligen Aufstellung

Informationen zum Thema

00 BauGB § 073  > online

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