Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz![](fileadmin/templates/img/kompass.gif)
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-
Thema
§ 073 Änderung des Umlegungsplans
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Der Umlegungsplan kann geändert werden, wenn er aufgrund der in § 073 BauGB genannten Umstände nicht mehr seinen Zweck erreicht. Dabei sind im Rahmen des Änderungsverfahrens die gleichen Rechtsmittel zulässig wie bei der erstmaligen Aufstellung
Informationen zum Thema
00 BauGB § 073 > online