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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Erster Teil    Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel   Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Suche: Sanierung
Durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sollen Substanz- oder Funktionsschwächen eines Gebiets durch die Bündelung von Einzelmaßnahmen behoben werden. Die §§ 136 - 164b enthalten nicht-abschließende Sonderregelungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Daneben finden auch die Bestimmungen des allgemeinen Städtebaurechts Anwendung, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 1. Teil  > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) Erster Teil Erster Abschnitt §§ 136-139
Allgemeine Vorschriften

00 BauGB(II) Erster Teil Zweiter Abschnitt §§ 140-151
 Vorbereitung und Durchführung

00 BauGB(II) Erster Teil Dritter Abschnitt §§ 152-156a
Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften 

00 BauGB(II) Erster Teil Vierter Abschnitt §§ 157-161
Sanierungsträger und andere Beauftragte

00 BauGB(II) Erster Teil Fünfter Abschnitt §§ 162-164
 Abschluss der Sanierung

00 BauGB(II) Erster Teil Sechster §§ 164a-164b
 Abschnitt Städtebauförderung

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