Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 187  Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und   Maßnahmen  zur Verbesserung der Agrarstruktur
Neunter Teil   Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur §§ 187 - 191
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Der Begriff der städtebaulichen Maßnahme ist umfassend zu verstehen. Er erfordert eine Abstimmung aller  im BauGB vorgesehenen Handlungen.. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur sind vor allem die Flurbereinigung, der freiwillige Landtausch und die Dorferneuerung

Informationen zum Thema

00BauGB(II) § 187 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 GAKG § 01Gemeinschaftsaufgabe


Zurück
00 BauGB(II) Neunter Teil §§ 187-191 Städtebauliche Maßnahmen... Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur