Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
§ 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur §§ 187 - 191
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Der Begriff der städtebaulichen Maßnahme ist umfassend zu verstehen. Er erfordert eine Abstimmung aller im BauGB vorgesehenen Handlungen.. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur sind vor allem die Flurbereinigung, der freiwillige Landtausch und die Dorferneuerung
Informationen zum Thema
00BauGB(II) § 187 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 GAKG § 01Gemeinschaftsaufgabe
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00 BauGB(II) Neunter Teil §§ 187-191 Städtebauliche Maßnahmen... Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur