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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme
Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur §§ 187 - 191
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Um den möglichen Landverlust infolge städtebaulicher Maßnahmen auf einen größeren Kreis zu verteilen oder sonstige Nachteile zu vermeiden kann die Gemeinde ein Flurbereinigungsverfahren einleiten. Durch Verteilung des möglichen Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern sollen Existenzgefährdungen für einzelne Betriebe vermieden werden.
Informationen zum Thema
00BauGB(II) § 190 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 FlurbG:
00 FlurbG § 059 (Flurbereinigungsplan)
00 FlurbG § 063 (Ausführung des Flurbereinigungsplans)
00 FlurbG § 087( Enteignung)
00 FlurbG § 088 (Sonderverfahren für den Flurbereinigungsplan)
00 BauGB(III) Dritter Teil §§ 217-232 Verfahren vor den Kammern Senaten für Baulandsachen
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00 BauGB(II) Neunter Teil §§ 187-191 Städtebauliche Maßnahmen... Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur