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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 190  Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen  Maßnahme
Neunter Teil   Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur §§ 187 - 191
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Um den möglichen Landverlust infolge städtebaulicher Maßnahmen auf einen größeren Kreis zu verteilen oder sonstige Nachteile zu vermeiden kann die Gemeinde ein Flurbereinigungsverfahren einleiten. Durch Verteilung des möglichen Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern  sollen Existenzgefährdungen für einzelne Betriebe vermieden werden.

Informationen zum Thema

00BauGB(II) § 190 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 FlurbG:
00 FlurbG § 059 (Flurbereinigungsplan)
00 FlurbG § 063 (Ausführung des Flurbereinigungsplans)
00 FlurbG § 087( Enteignung)
00 FlurbG § 088 (Sonderverfahren für den Flurbereinigungsplan)

00 BauGB(III) Dritter Teil §§ 217-232 Verfahren vor den Kammern Senaten für Baulandsachen 


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00 BauGB(II) Neunter Teil §§ 187-191 Städtebauliche Maßnahmen... Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur