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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01 2130-14
Rechtsstand

Titel

01 Landesbauordnung -LBO-

Thema

§ 14 Brandschutz
Abschnitt 2  Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung §§ 11-16a
Teil 3  Bauliche Anlagen  §§ 09-51

Bemerkung

Suche: Gefahren Schädlinge Pilzbefall Schimmelbefall

Informationen zum Thema

01 LBO § 14 > online 

01 Erlass 2130.126 Technische Baubestimmungen -Anlage > online
     Liste 3  Technische Regeln zum Brandschutz  Nr. 3.5 - Richtlinie  zur  Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim  Lagern  wassergefährdenden Stoffe –LöRüRL-

01 Erlass 2130.126 Technische Baubestimmungen -Anlage > online- hier: Brandschutz

01 SH Musterrichtlinie  Flächen für die Feuerwehr > online

00 Flächen für die Feuerwehr auf auf Grundstücken > online

01 Vereinigung der Prüfingenieure für Brandschutz und Standsicherheit > online

01 Erlass 2135.56 Liste der in SH anerkannten Prüfingenieure für Brandschutz > online

01 Erlass 2130.123 Liste der im Land Schleswig-Holstein bauaufsichtlich  anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen > online 

01 Zuständigkeitsbereiche für den vorbeugenden Brandschutz  > online

01 Erlass 2135.29  Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung  > online

00 Regeln für Arbeitsstätten ASR > online   ASR 2.2  Maßnahmen gegen Brände

Literatur " Feuer und Rauch" > online

Baunetz Wissen: Brandschutz -Zugänge, Zu-und Durchfahrten > online

Zugehörige und ergänzende Themen

01 LBO § 05 Zugänge und Zufahrten auf dem Grundstück

01 LBO § 12 Standsicherheit
 
01 LBO Dritter Teil Abschnitt 4  Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer §§ 26-32

01 LBO § 33 Erster und zweiter Rettungsweg

01 LBO § 46 Blitzschutzanlagen

01 VkVO § 28 Brandschutzordnung

01 VStättV § 42 Brandschutzordnung

01 BeVO § 09 Brandmelde

00 ArbStättV § 03 Gefährdungsbeurteilung

01 Brandverhütungsschauverordnung
 

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01 LBO Teil 3 Bauliche Anlagen  §§ 09-51
01 LBO Teil 3  Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung §§ 11-16a