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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schlesig-Holstein
FNA 01 2130-14
Rechtsstand

Titel

01 Landesbauordnung -LBO-

Thema

§ 51 Abs. 2 Nr.15 Fliegende Bauten soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen
Abschnitt 7   Nutzungsbedingte Anforderungen  §§ 48-52
Teil 3 Bauliche Anlagen §§ 10-52 

Bemerkung

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Informationen zum Thema

01 LBO § 51  >  online   

01 Erlass 2130.95 Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen –> online

Zugehörige und ergänzende Themen