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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schlesig-Holstein
FNA 01 2130-14
Rechtsstand

Titel

01 Landesbauordnung -LBO-

Thema

§ 51 As. 2 Nr. 6    Gebäude mit Räumen, die einzeln für die Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind
Abschnitt 7    Nutzungsbedingte Anforderungen  §§ 48-52
Teil 3   Bauliche Anlagen §§ 10-52 

Bemerkung

Suche: Personen Personenanzahl

Informationen zum Thema

01 LBO § 51  >  online