Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schlesig-Holstein
FNA 01 2130-14
Rechtsstand

Titel

01 Landesbauordnung -LBO-

Thema

§ 51 Abs. 2  Nr. 7a   Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen , die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen oder Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben
Abschnitt 7   Nutzungsbedingte Anforderungen  §§ 48-52
Teil 3  Bauliche Anlagen §§ 10-52 

Bemerkung

Suche: Kino Theater Sporthalle Stadion Versammlungsräume

Informationen zum Thema

01 LBO § 51  >  online   

Zugehörige und ergänzende Themen

01 LBO § 03 Allgemeine Anforderungen

01 LBO § 51 Sonderbauten

01 Versammlungsstättenverordnung -VStättVO -



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01 LBO Teil 3 Abschnitt 7 §§ 48-52 Nutzungsbedingte Anforderungen