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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 02 Begriffe Abs. (4) Sonderbauten
Teil 1 Allgemeine Vorschriften §§ 01-03
Bemerkung
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Informationen zum Thema
01 LBO § 02 Abs. (4) > online
Zugehörige und ergänzende Themen
01 LBO § 02 Abs. (4) - 01
Hochhäuser
01 LBO § 02 Abs. (4) - 02
Baul. Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m
01 LBO § 02 Abs. (4) - 03
Gebäude mit mehr als 1600 m Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung; ausgenommen Wohngebäude
01 LBO § 02 Abs. (4) -.04
Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt mehr als 800 m haben
01 LBO § 02 Abs. (4) - 05
Gebäude mit Räumen die einer Büro-oder Verwaltungsnutzung dienen und einzeln eine Grundfläche von mehr als 400m haben
01 LBO § 02 Abs. 04 - 06
Gebäue mit Räumen, die einzeln für die Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind
01 LBO § 02 Abs. 04 - 07
Versammlungsstätten
a)
mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen oder Besucher fassen,wenn diese Räume gemeinsame Rettungswege haben
b)
mit Scenenflächen sowie Freisportanlagen jeweils mit Tribünen, die keine Fliegenden Bauten sind und insgesamt mehr als 1000 Besucherinnen oder Besucher fassen.
01 LBO § 02 Abs. 04 - 08
Schank- und Speiswwirtschaften mit mehr als 40 Gastplätzen einschließlich Gastplätzen im Freien, die gemeinsame Rettungswege durch das Gebäude haben, oder mehr als 1000 Gastplätzen im Freien.Beherbergungsstätten mit mehr als
12 Betten und vergnügungsstätten mit Mehr als 150 m Grundfläche.
01 LBO § 02 Abs. 04 - 09
Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zwecke der Pflege oder Betreung von Personen mt Pflege- bedürftigkeit oder Behinderungen deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist, wenn die Nutzungseinheiten
a) einzeln für mehr als sechs Personen
b) für Persoenen mit Intensivpflegebedarf oder mehr
c) einen gemeinsamen Rettungsweg haben und insgesamt für mehr als zwölf Personen bestimmt sind.
01 LBO § 02 Abs. 04 -10
Krankenhäuser
01 LBO § 02 Abs. 04 -11
Wohnheime
01 LBO § 02 Abs. 04 -12
Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderungen und alte Menschen sonstige Einrichtungen zu Unterbringung oder Pflege von Personen, ausgenommen Tageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für nicht mehr als zehn Kinder.
01 LBO § 02 Abs. 04 -13
Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen
01 LBO § 02 Abs. 04 -14
Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelungsvollzug
01 LBO § 02 Abs. 04 -15
Camping- und Wochenendeplätze
01 LBO § 02 Abs. 04 -16
Freizeit- und Vergnügungsparks
01 LBO § 02 Abs. 04 -17
Garagen mit mehr als 1000 m Nutzfläche
01 LBO § 02 Abs. 04 -18
Fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführunggenehmigung bedürfen
01 LBO § 02 Abs. 04 -19
Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 7,50 m
01 LBO § 02 Abs. 04 -20
Bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöter Brandgefahr verbunden ist.
01 LBO § 02 Abs. 04 -21
Anlagen und Räume, die in den Nr. 01-20 nicht aufgeführt und deren Art oder Nutzung mit vergleichbaren Gefahrenverbunden sind.
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