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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 06 Abstandsflächen, Abstände
Teil 2 Das Grundstück und seine Bebauung §§ 04-08
Bemerkung
Suche: Abstandsfläche Abstand § 06 hat zum Ziel, gebäudebezogene Freiflächen durch das Einhalten von Abständen zwischen den Gebäuden und anderen baulichen Anlagen und zu den Nachbargrenzen zu sichern. Die Abstandsflächen sollen einer ausreichenden Besonnung, Belichtung (Beleuchtung) und Belüftung von Aufenthaltsräumen dienen; sie sollen dem Brandschutz dienen (Flächen für den Einsatz von Rettungsfahrzeugen) und den Aufenthalt im Freien sowie die Aufnahme von z.B. Kinderspielflächen ermöglichen.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteil
00 Anlagen VO hier: § 02 Begriffsbestimmungen
01 LBO § 02 Begriffe Abs. 3 Satz 2 Festgelegte Geländeoberfläche
00 BauNVO2017 § 22 Bauweise
01 LBO § 30 Brandwände
01 LBO § 32 Dächer
01 LBO § 67 Abweichungen
01 LBO § 86 Örtliche Bauvorschriften
Regeln über Abstandsflächen bzw. Abstände auch
01 StrWG § 29 Anbauverbote
01 StrWG § 30 Anbaubeschränkungen
01 LWaldG § 24 Waldschutzstreifen hier: Regelabstand zu baulichen Vorhaben
00 FStrG § 09 Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen
hier: Abstände zur Bundesfernstraße
01 LEisenbG § 06 Bauliche Anlagen und Lichtreklamen in der Nähe von Bahnanlagen
01 LEisenbG § 07 Schutzmaßnahmen
01 LWG § 82 Errichtung baulicher Anlagen an der Küste
01 NachbG § 25 Bodenerhöhung
01 NachbG Abschnitt XII §§ 37-41 Grenzabstände für Anpflanzungen
01 NachbG Abschnitt XIII §§ 42-43 Grenzabstände für Gebäude
Sicherung der Abstände auf fremden Grundstück
01 LBO § 07 Teilung von Grundstücken.
01 LBO § 83 Baulasten und Baulastenverzeichnis
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01 LBO Teil 2 §§ 04-08 Das Grundstück und seine Bebauung