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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand
Titel
01 Städte Kreise Gemeinden Ämter
Thema
Kreis Dithmarschen
Bemerkung
Die Landrätinnen oder Landräte der Kreise und Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister der kreisfreien Städte sind untere Bauaufsichtsbehörde. Die Städte und Gemeinden sind zuständig für die Bebauungsplanung
Informationen zum Thema
Kreis Dithmarschen > online