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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand

Titel

01 Städte Kreise Gemeinden Ämter

Thema

Kreis Storman

Bemerkung

Die Landrätinnen oder Landräte der Kreise und Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister der kreisfreien Städte sind untere Bauaufsichtsbehörde. Die Städte und Gemeinden sind zuständig für die Bebauungsplanung

Informationen zum Thema

Kreis Storman  >  online

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