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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand

Titel

01 Themenordner TG

Thema

TO II 09 Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften, die die Baugenehmigung  einschließen (Genehmigungen mit Konzentrationswirkung)
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Für bestimmte bauliche Anlagen und deren spezielle Nutzungen, von denen z.B. schädliche Einwirkungen auf die Umwelt ausgehen, gelten nicht die Verfahrensvorschriften der LBO.  Es ist daher zu prüfen, ob ggf eines der folgenden Verfahren in Betracht kommt. Die materiell-rechtlichen Anforderungen der LBO bleiben davon unberührt. Die ggf. nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigung oder Erlaubnis, schließt in bestimmten Fällen die Baugenehmigung ein; Verfahrensfreiheit  oder Genehmigungsfreiheit nach der LBO bleiben davon unberührt

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

Folgende Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Vorschriften mit Konzentrationswirkung :
00 AtG § 07 Genehmigung von Anlagen

00 GPSG Abschnitt 5 Überwachungsbedürftige Anlagen §§ 14-18  hier § 14

01 LNatSchG § 11 Verfahren.

Weitere Genehmigungen nach anderen Vorschriften mit Konzentrationswirkung
00 GenTG § 22 Andere behördliche Entscheidungen

00 BImSchG § 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen

00 SprengG § 17 Lagergenehmigung

01 LSeilbG § 04 Genehmigungsverfahren.


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01 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29