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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 09 Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften, die die Baugenehmigung einschließen (Genehmigungen mit Konzentrationswirkung)
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Für bestimmte bauliche Anlagen und deren spezielle Nutzungen, von denen z.B. schädliche Einwirkungen auf die Umwelt ausgehen, gelten nicht die Verfahrensvorschriften der LBO. Es ist daher zu prüfen, ob ggf eines der folgenden Verfahren in Betracht kommt. Die materiell-rechtlichen Anforderungen der LBO bleiben davon unberührt. Die ggf. nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigung oder Erlaubnis, schließt in bestimmten Fällen die Baugenehmigung ein; Verfahrensfreiheit oder Genehmigungsfreiheit nach der LBO bleiben davon unberührt
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
Folgende Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Vorschriften mit Konzentrationswirkung :
00 AtG § 07 Genehmigung von Anlagen
00 GPSG Abschnitt 5 Überwachungsbedürftige Anlagen §§ 14-18 hier § 14
01 LNatSchG § 11 Verfahren.
Weitere Genehmigungen nach anderen Vorschriften mit Konzentrationswirkung
00 GenTG § 22 Andere behördliche Entscheidungen
00 BImSchG § 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
00 SprengG § 17 Lagergenehmigung
01 LSeilbG § 04 Genehmigungsverfahren.
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01 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29