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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand

Titel

01 Themenordner TO

Thema

TO II 15 Aufzüge und Aufzugsanlagen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Ab einer bestimmten Höhe müssen Gebäude Aufzüge haben. Neben dieser Forderung beschränkt sich die LBO in ihren Anforderungen im wesentlichen auf den baulichen Teil einer Aufzugsanlage. Für den maschinentechnischen Teil sind spezielle, auf der Grundlage der Gewerbeordnung bzw. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes erlassene Vorschriften einschlägig. Aufzüge sind keine Rettungswege; sie ersetzen nicht notwendige Treppen.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

01 LBO § 02 Begriffe

01 LBO § 39 Aufzüge

01 LBO § 50 Barrierefreies Bauen

00 Aufzugsverordnung -12.GPSGV-

01 VStättVO § 20 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder und Alarmzentrale Brandfallsteuerung der Aufzüge

01 BeVO § 09 Alarmierungseinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Brandfallsteuerung von Aufzügen

01TO II 17 Anforderungen an haustechnische Anlagen und Einrichtungen


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01 TO II 01-29 Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen