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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 15 Aufzüge und Aufzugsanlagen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Ab einer bestimmten Höhe müssen Gebäude Aufzüge haben. Neben dieser Forderung beschränkt sich die LBO in ihren Anforderungen im wesentlichen auf den baulichen Teil einer Aufzugsanlage. Für den maschinentechnischen Teil sind spezielle, auf der Grundlage der Gewerbeordnung bzw. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes erlassene Vorschriften einschlägig. Aufzüge sind keine Rettungswege; sie ersetzen nicht notwendige Treppen.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
01 LBO § 02 Begriffe
01 LBO § 39 Aufzüge
01 LBO § 50 Barrierefreies Bauen
00 Aufzugsverordnung -12.GPSGV-
01 VStättVO § 20 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder und Alarmzentrale Brandfallsteuerung der Aufzüge
01 BeVO § 09 Alarmierungseinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Brandfallsteuerung von Aufzügen
01TO II 17 Anforderungen an haustechnische Anlagen und Einrichtungen
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01 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29