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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
TO III 04 Bauausführung und Fertigstellung; Bauzustandsbesichtigung; Aufnahme der Nutzung
TO III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06
Bemerkung
Die Überprüfung eines Bauvorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungs – bzw. Anzeigeverfahrens findet ihre Fortsetzung während der Bauausführung. In diesem Zusammenhang ist der Bauherr verpflichtet, über bestimmte Bauzustände Mitteilung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu machen. Notwendigkeit, Häufigkeit und Umfang der Überprüfung liegt im Ermessen der Behörde
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
01 LBO § 53 Grundpflichten
01 LBO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden
01 LBO § 62 Genehmigungsfreistellung
01 LBO § 81 Bauüberwachung.
01 LBO § 82 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung
00 Hochbaustatistikgesetz -HBauStatG-
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01 TO III Ausführung von Bauvorhaben 01-06