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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand

Titel

01 Themenordner TG

Thema

TO III 04 Bauausführung und Fertigstellung; Bauzustandsbesichtigung; Aufnahme der Nutzung
TO III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06

Bemerkung

Die Überprüfung eines Bauvorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungs – bzw. Anzeigeverfahrens findet ihre Fortsetzung während der Bauausführung. In diesem Zusammenhang ist der Bauherr verpflichtet, über bestimmte Bauzustände Mitteilung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu machen. Notwendigkeit, Häufigkeit und  Umfang der Überprüfung liegt im Ermessen der Behörde

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

01 LBO § 53 Grundpflichten

01 LBO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

01 LBO § 62 Genehmigungsfreistellung

01 LBO § 81 Bauüberwachung.

01 LBO § 82 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung


00 Hochbaustatistikgesetz -HBauStatG-


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01 TO III Ausführung von Bauvorhaben 01-06