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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO III 06 Bestehende bauliche Anlagen
TO III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06
Bemerkung
Auch nach Fertigstellung unterliegt die bauliche Anlage weiterhin den baurechtlichen Vorschriften. Neben der erforderlichen Instandhaltung und Nutzung unter Beachtung der Vorschriften können auch nachträgliche Anforderungen von der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden, soweit dies das öffentliche Interesse erforderlich macht.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
01 LBO § 52 Grundpflichten
01 LBO § 58a Bestehende Anlagen
01 LBO § 08 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kleinkinderspielplätze.
01 LBO § 49 Stellplätze und Garagen, Abstellanlagen für Fahrräder
01 Denkmalschutzgesetz -DSchG-
00 BGB Buch 3 Sachenrecht §§ 0854-1296
00 BewG Zweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften §§ 017-203
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01 TO III Ausführung von Bauvorhaben 01-06