Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand

Titel

01 Themenordner TO

Thema

TO III 06 Bestehende bauliche Anlagen
TO III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06

Bemerkung

Auch nach Fertigstellung unterliegt die bauliche Anlage weiterhin den baurechtlichen Vorschriften. Neben der erforderlichen Instandhaltung und Nutzung unter Beachtung der Vorschriften können auch nachträgliche Anforderungen von der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden, soweit dies das öffentliche Interesse erforderlich macht.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

01 LBO § 52 Grundpflichten

01 LBO § 58a Bestehende Anlagen

01 LBO § 08 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kleinkinderspielplätze.

01 LBO § 49 Stellplätze und Garagen, Abstellanlagen für Fahrräder


01 Denkmalschutzgesetz -DSchG-

00 BGB Buch 3 Sachenrecht §§ 0854-1296

00 BewG Zweiter Teil  Besondere Bewertungsvorschriften §§ 017-203


Zurück
01 TO III Ausführung von Bauvorhaben 01-06