Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00.7108-34
Rechtsstand
Titel
00 Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-
Thema
§ 01 Ziel, Anwendungsbereich
Bemerkung
Gemäß Anhang 1 zu § 03 Abs. 1 gelten die Anforderungen der ArbstättV in allen Fällen, in denen die Eigenschaften der Arbeitsstätte oder die Tätigkeit, die Umstände oder die Gefahr dies erfordern. Nach § 01 Abs. 3 können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen werden Andere Rechtsvorschriften, insbesondere des Bauordnungsrechts, bleiben unberührt
Informationen zum Thema
00 ArbStättV § 01 > online