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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00.7108-34
Rechtsstand

Titel

00 Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-

Thema

§ 01 Ziel, Anwendungsbereich

Bemerkung

Gemäß Anhang 1 zu § 03 Abs. 1 gelten die  Anforderungen der ArbstättV in allen Fällen, in denen die Eigenschaften der Arbeitsstätte oder die Tätigkeit, die Umstände oder die Gefahr dies erfordern. Nach § 01 Abs. 3  können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen werden Andere Rechtsvorschriften, insbesondere des Bauordnungsrechts, bleiben unberührt

Informationen zum Thema

00 ArbStättV § 01 > online