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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 006   Genehmigung des Flächennutzungsplans
Zweiter Abschnitt   Vorbereitender Bauleitplan §§ 005-007
Erster Teil   Bauleitplanung: §§ 001-013a
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht § 001 – 135c

Bemerkung

Flächennutzungspläne benötigen eine Genehmigung. Zuständig ist nach Abs. 1 die höhere Verwaltungsbehörde. Die Zustimmung darf nur bei einem Verstoß gegen höherrangiges Recht versagt werden. Die Genehmigung ist bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bauleitplan wirksam

Informationen zum Thema

00 BauGB § 006 > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 006a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet


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