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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Dritter Teil   Stadtumbau §§ 171a – 171d
Zweites Kapitel  Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

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Durch Stadtumbaumaßnahmen als Gesamtmaßnahmen kann die Gemeinde städtebauliche Strukturen insbesondere auch durch den koordinierten Rückbau von Gebäuden anpassen. Die §§ 171a - 171d BauGB können auch an Stelle von oder ergänzend zu sonstigen Maßnahmen nach dem BauGB Anwendung finden

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 3. Teil  > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 171a Stadtumbaumaßnahmen</link>

00 BauGB(II) § 171b Stadtumbaugebiet; städtebauliches Entwicklungskonzept

00 BauGB(II) § 171c Stadtumbauvertrag

00 BauGB(II) § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen


Ergänzende Themen
00 BauGB(IV) § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau und die Soziale Stadt.

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