Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Dritter Teil Stadtumbau §§ 171a – 171d
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
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Durch Stadtumbaumaßnahmen als Gesamtmaßnahmen kann die Gemeinde städtebauliche Strukturen insbesondere auch durch den koordinierten Rückbau von Gebäuden anpassen. Die §§ 171a - 171d BauGB können auch an Stelle von oder ergänzend zu sonstigen Maßnahmen nach dem BauGB Anwendung finden
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) 3. Teil > online
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 171a Stadtumbaumaßnahmen</link>
00 BauGB(II) § 171b Stadtumbaugebiet; städtebauliches Entwicklungskonzept
00 BauGB(II) § 171c Stadtumbauvertrag
00 BauGB(II) § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen
Ergänzende Themen
00 BauGB(IV) § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau und die Soziale Stadt.
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