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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 2129-8
Rechtsstand

Titel

00 Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-

Thema

Zweiter Abschnitt   Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen §§ 22-25a
Zweiter Teil   Errichtung und Betrieb von Anlagen §§ 04-31a

Bemerkung

Informationen zum Thema

00 BImSchG Zweiter Teil  Zweiter Abschn >  online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BImSchG § 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen

00 BImSchG § 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen

00 BImSchG § 23 a Anzeigeverfahren für nichtgenehmigungsbdürftige Anlagen, die Betriebsbereich, oder Bestandteil des Betriebsbereiches sind

00 BImSchG § 23 b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren

00 BImSchG § 23c Betriebsplanzulassung nach den Bundesberggesetz

00 BImSchG § 24 Anordnungen im Einzelfall

00 BImSchG § 25 Untersagung

00 BImSchG § 25a Stillegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind.
 

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00 Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-