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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themenordner TO

Thema

TO II 02  Am Bau Beteiligte und Bauaufsichtsbehörden
TO II  Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen  01-29

Bemerkung

Das Bauordnungsrecht und das Arbeitsschutzrecht verpflichten den Bauherrn zur Bestellung von Personen, die geeignet und befugt sind, das Vorhaben nach Sachkunde und Erfahrung vorzubereiten, auszuführen und zu überwachen, sowie Erklärungen abzugeben und Bescheinigungen auszustellen. Beteiligte sind ggf auch die angrenzenden Nachbarn sowie die zuständige Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

02 HBauO Vierter Teil §§ 53-57 Die am Bau Beteiligten 

02 HBauO § 67 Bauvorlageberechtigung

02 HBauO § 23 Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen

02 HBauO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden, Erfordernis der Schriftform

02 HBauO § 71 Nachbarliche Belange

02 HBauO § 77Abs 2 Beteiligung des Bezirkschornsteinfegermeisters

02 Prüfverordnung -PrüfVO-

00 BauStellV § 03 Koordinierung

00 BauStellV § 04 Beauftragung


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02 TO II 01-29 Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen