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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 02 Am Bau Beteiligte und Bauaufsichtsbehörden
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Das Bauordnungsrecht und das Arbeitsschutzrecht verpflichten den Bauherrn zur Bestellung von Personen, die geeignet und befugt sind, das Vorhaben nach Sachkunde und Erfahrung vorzubereiten, auszuführen und zu überwachen, sowie Erklärungen abzugeben und Bescheinigungen auszustellen. Beteiligte sind ggf auch die angrenzenden Nachbarn sowie die zuständige Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
02 HBauO Vierter Teil Die am Bau Beteiligten §§ 53-57
02 HBauO § 67 Bauvorlageberechtigung
02 HBauO § 23 Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen
02 HBauO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden, Erfordernis der Schriftform
02 HBauO § 71 Nachbarliche Belange
02 HBauO § 77Abs 2 Beteiligung des Bezirkschornsteinfegermeisters
02 Prüfverordnung -PVO-
00 BauStellV § 03 Koordinierung
00 BauStellV § 04 Beauftragung
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02 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29