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Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
TO II 09 Verfahren nach anderen Rechtsvorschriften, die die Baugenehmigung einschließen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Für bestimmte bauliche Anlagen und deren spezielle Nutzungen, von denen z.B. schädliche Einwirkungen auf die Umwelt ausgehen, gelten nicht die Verfahrensvorschriften der HBauO. Es ist daher zu prüfen, ob ggf eines der folgenden Verfahren in Betracht kommt. Die materiell-rechtlichen Anforderungen der HBauO bleiben davon unberührt. Die ggf. nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigung oder Erlaubnis, schließt in bestimmten Fällen die Baugenehmigung ein
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
02 HBauO § 72 Baugenehmigung, Baubeginn
00 AtG § 07 Genehmigung von Anlagen
00 BImSchG § 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
00 GenTG § 22 Andere behördliche Entscheidungen
00 SprengG § 17 Lagergenehmigung
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02 TO II Anlagen 01-29 Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen
