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Titel
Thema
TO II 15 Aufzüge und Aufzugsanlagen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Ab einer bestimmten Höhe müssen Gebäude Aufzüge haben. Neben dieser Forderung beschränkt sich die HBauO in ihren Anforderungen im wesentlichen auf den baulichen Teil einer Aufzugsanlage. Für den maschinentechnischen Teil sind spezielle, auf der Grundlage der Gewerbeordnung bzw. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes erlassene Vorschriften einschlägig. Aufzüge sind keine Rettungswege; sie ersetzen nicht notwendige Treppen.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
02 HBauO § 02 Abs.3 Gebäudeklassen
02 HBauO § 37 Aufzüge
00 Aufzugsverordnung 12.GPSGV.
02 HBauO § 52 Barrierefreies Bauen
02 TG II 17 Anforderungen an haustechnische Anlagen und Einrichtungen
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02 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29
