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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themengordner TG

Thema

TO II 15  Aufzüge und Aufzugsanlagen
TO II  Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen  01-29

Bemerkung

Ab einer bestimmten Höhe müssen Gebäude Aufzüge haben. Neben dieser Forderung beschränkt sich die HBauO in ihren Anforderungen im wesentlichen auf den baulichen Teil einer Aufzugsanlage. Für den maschinentechnischen Teil sind spezielle, auf der Grundlage der Gewerbeordnung bzw. des Geräte- und  Produktsicherheitsgesetzes erlassene Vorschriften einschlägig. Aufzüge sind keine Rettungswege; sie ersetzen nicht notwendige Treppen.

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